Rechtssicher werden und bleiben

paraDurch zwei Änderungen im Arbeitsschutzgesetz wurde klargestellt, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf die psychischen Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst.

Politisch und gesellschaftlich wird der Druck auf die Arbeitgeber steigen, mehr Prävention anzubieten. Und die Gesetzeslage wird die Prävention noch mehr in den Mittelpunkt stellen und sie entsprechend fördern und unterstützen.

Schließen Sie Haftungsrisiken aus und verirren Sie sich nicht im Wust der vielen Angebote. Fragen Sie die Experten und holen Sie sich Rat und Tat ins Haus.

Denn nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte können zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Vorgehensweise.

Worum geht es bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Für Entscheider und Umsetzer: HIER der schnelle Durchblick!

Gefährdungsbeurteilung

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber/-innen – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber/-innen, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.

Ihre Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Das Forum Arbeitsgesundheit mit einem Team von erfahrenen Experten bietet Ihnen ein effizientes Vorgehen, einen kalkulierbaren Aufwand, transparente und geringe Kosten – und natürlich nur Anwendung anerkannter Techniken und Konzepte.

Zertifikats-Zulassung DIN EN ISO 10075 – 3: Das von uns verwendete Verfahren wurde im September 2014 bewertet und anerkannt. Es orientiert sich zu 100% an den GDA-Leitlinien und gilt als praxisnah und umsetzbar.

Der Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung muss für Sie als Arbeitgeber/-in nicht zwangsläufig einen großen Aufwand bedeuten. Mit der richtigen Vorgehensweise, der Abstimmung der einzelnen Abläufe und einer professionellen Begleitung ist oft schon schnell und einfach nicht nur dem Gesetz Genüge getan, sondern auch ein echter Mehrwert für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen erzeugt worden.

Anerkannter psychischer ArbeitsschutzNach Abschluss der psychischen Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie zusätzlich neben der Dokumentation ein Zertifikat und Aufkleber mit dem Zertifikats-Logo für Ihre Werbung.

 Unsere Kooperation für Ihren Arbeitsschutz

Gemeinsam mit Medic Assistance Business Health bieten wir Ihnen ein umfassendes Paket für Ihren Arbeitsschutz aus einer Hand. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte stehen Ihnen mit großer Expertise zur Verfügung.

Im Rahmen Ihrer Betreuung begleiten wir Sie auch gerne im Bereich betriebliches Wiedereingliederungsmanagement BEM.

Mögliche Maßnahmen

Ziel und notwendiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sind die Ableitung und Umsetzung von angemessenen Maßnahmen. Experten unterscheiden Maßnahmen der Verhaltensprävention und der Verhältnisprävention. Nachfolgende Beschreibung nach GDA-Leitlinie.

Verhaltensprävention: Verhaltensprävention umfasst alle personenbezogenen Maßnahmen der Kompetenzentwicklung, sowie Maßnahmen zur Bildung sicherer und gesundheitsgerechter Verhaltensweisen. Sie ist im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ein nachgeordneter Bestandteil der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Verhältnisprävention: Verhältnisprävention umfasst alle situationsorientierten, verhältnisorientierten, technischen, organisationalen oder strukturellen Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Forum Arbeitsgesundheit unterstützt Sie neben der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Mitarbeiterbefragung und Arbeitsplatztypanalyse mit der Empfehlung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Als Beispiel: Informations- und Aufklärungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen zur Verhaltensprävention, Veröffentlichungen zu Gesundheitsthemen, Gesundheitssprechtage, Bewegungsprogramme, kognitive Entspannungstechniken wie TrophoTraining®, Anti-Stress-Programme, Coaching von Führungskräften und Mitarbeiter/innen.

Ihr Mehrwert

Hohe Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, sowie hohe Arbeitszufriedenheit ist das Fundament, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Stärkung des Firmenimages wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und gesunde Führung sorgt für nachhaltigen Erfolg.

Die indivi­duelle Kompetenz der Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Stress- und Belastungssituationen kann nachhaltig gefördert werden. Die mentale Fitness, die Ausgeglichenheit und die Gesundheit der Beschäftigten kann ge­stärkt werden. Innerbetriebliche Abläufe können stressfreier werden.

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